Hochzeit & Taufe in St. Nikolai

Wir freuen uns, dass Sie über eine Trauung oder eine Taufe in der St. Nikolai-Kirche nachdenken. Für uns gehört es zu den schönsten Aufgaben, Menschen so Gottes Wort und Segen für ihr Leben zuzusprechen.
Für die Organisation wenden Sie sich bitte an unser Kirchenbüro, dort erhalten Sie alle Informationen.
Das Formular für die Hochzeitsanmeldung und Taufanmeldung können Sie hier herunterladen und ausfüllen.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Hochzeit

Gerne kommen wir Ihren Terminwünschen entgegen, bitten jedoch um Verständnis, dass nicht jeder ‘Traumtermin’ frei bzw. möglich ist. Es kann aufgrund von gemeindlichen Veranstaltungen zu terminlichen Einschränkungen kommen. Bitte melden Sie Ihre Trauung so bald wie möglich im Kirchenbüro an.

Ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung ist grundsätzlich auch möglich, wenn einer der Ehepartner keiner christlichen Kirche angehört. Wenn einer der Partner einer nichtchristlichen Religion angehört, etwa muslimischen Glaubens ist, oder atheistisch eingestellt ist, muss geklärt werden, ob dieser die wesentlichen Merkmale des christlichen Eheverständnisses zu achten bereit ist. Die evangelische Ehepartnerin bzw. der evangelische Ehepartner muss die Möglichkeit haben, ihren bzw. seinen Glauben und die kirchliche Bindung in der Ehe zu leben. Wenn keiner von beiden Kirchenmitglied ist, ist eine kirchliche Trauung nicht möglich.

Kopien der Tauf- und Konfirmationsurkunden
Sollten Ihnen keine Urkunden darüber mehr vorliegen, können Sie die jeweilige Kirchengemeinde um eine Abschrift aus dem Tauf- bzw. Konfirmationsbuch bitten.

Ggf. Dimissoriale Ihrer Kirchengemeinde
Sofern Sie nicht unser Gemeindeglied sind, benötigen wir das Dimissoriale Ihrer Kirchengemeinde. Es bestätigt Ihre Kirchenmitgliedschaft und ist die Erlaubnis, in unserer Kirche die Trauung zu feiern.

Kopie der standesamtlichen Terminbestätigung
Bitte gerne mit Vermerk über die Namensführung innerhalb der Ehe.

Eheurkunde
Die Bescheinigung über die Eheschließung im Original, welche Sie bei der standesamtlichen Eheschließung erhalten. Sollten Sie erst kurz vor der Trauung standesamtlich heiraten, bitten wir die Eheschließungsurkunde am Tag Ihrer Trauung zur Kirche mitzubringen.

Trauspruch
Ihr Traugottesdienst und Ihre Ehe werden unter ein biblisches Leitwort gestellt, dem sogenannten Trauspruch. Dieses Wort, ausschließlich aus der Bibel, dürfen Sie sich gerne selbst aussuchen. Falls Sie dabei Hilfe benötigen sollten, sprechen Sie Ihre/n Pastor/in im Traugespräch darauf an.

Gebühren werden nicht erhoben, sondern sind mit der Kirchenmitgliedschaft abgedeckt. Wenn Sie kein Mitglied der St. Nikolai-Gemeinde sind, bitten wir Sie und Ihre Gäste um eine Spende, mit der wir unsere Kosten decken können.

Wenn Sie andere Musik wünschen als Lieder aus dem Evangelischen Gesangbuch mit Orgelbegleitung, dann sprechen Sie auch das bitte mit dem zuständigen Pastor, der zuständigen Pastorin ab. Dadurch entstehende Kosten trägt das jeweilige Brautpaar. Gern können Sie einen Floristen beauftragen, die Kirche zu schmücken. Der Blumenschmuck muss nach der Trauung entfernt werden.

Taufe

Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder sind für ihr Wachsen im Glauben auf die Eltern angewiesen. Deshalb muss mindestens ein Elternteil Mitglied der Kirche sein, um eine christliche Erziehung zu gewährleisten. Mit 14 Jahren sind Kinder nach dem Gesetz religionsmündig und können unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit der Eltern über ihre Taufe entscheiden.

Alle Mitglieder einer christlichen Kirche können das Patenamt übernehmen. Mindestens ein Pate sollte der evangelisch-lutherischen Kirche angehören. Wer getauft, aber aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Denn das Patenamt ist ein Amt, das die Kirche an ihre Mitglieder verleiht. Kommt der Pate oder die Patin aus einer anderen Kirchengemeinde als der Täufling, so muss er oder sie eine Patenbescheinigung, den Nachweis über die Kirchenmitgliedschaft, vorlegen. Die Patenbescheinigung wird in der zuständigen Kirchengemeinde ohne Gebühr ausgestellt.

Sie benötigen eine Geburtsurkunde, Patenscheine und einen Taufspruch (einen Vers oder mehrere Verse aus der Bibel). Sofern Sie nicht unser Gemeindeglied sind, benötigen wir das Dimissoriale Ihrer Kirchengemeinde. Es bestätigt Ihre Kirchenmitgliedschaft und ist die Erlaubnis, in unserer Kirche die Trauung zu feiern. Wenn gewünscht, auch ein Foto des Täuflings für unseren Taufbaum.

Wenn Sie sich als erwachsener Mensch taufen lassen wollen, wenden Sie sich bitte an die Pastorin oder den Pastor, um ein Gespräch zu vereinbaren, das der Taufe vorausgeht.

Gebühren werden nicht erhoben, sondern sind mit der Kirchenmitgliedschaft abgedeckt. Wenn Sie kein Mitglied der St. Nikolai-Gemeinde sind, bitten wir Sie und Ihre Gäste am Kirchenausgang um eine Spende, die dem Erhalt unserer Kirche zu Gute kommt.

Die Taufe findet in der Regel im Sonntagsgottesdienst statt. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihr Kind in einem Taufgottesdienst im Anschluss an den Sonntagsgottesdienst um ca. 11.30 Uhr taufen zu lassen. Wir bemühen uns, Ihren Terminwünschen zu entsprechen, das ist jedoch nicht immer möglich.